Vom 1. Januar 2022 an treten neue Regeln aus dem Batteriegesetz in Kraft. Die wichtigste ist: alle Hersteller müssen sich nun bei der Stiftung EAR registriert haben, welche nun exklusiv zuständig ist (und nicht mehr das alte UBA-Melderegister). Außerdem müssen auch die Batteriesysteme jetzt von der Stiftung EAR eine neue Genehmigung beantragt haben.
Die bisherige Anzeigepflicht im BattG-Melderegister des Umweltbundesamtes (UBA) wurde mit Inkrafttreten des BattG2 am 1. Januar 2021 durch eine Registrierungspflicht im Register der Stiftung EAR ersetzt. Neu in den deutschen Markt eintretende Hersteller (=Erstinverkehrbringer) von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien sowie Batterie-Eigenrücknahmesysteme müssen sich seit 1. Januar 2021 von der Stiftung EAR registrieren lassen.