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Neues Batteriegesetz (BattG2)

Vom 1. Januar 2022 an treten neue Regeln aus dem Batterie­gesetz in Kraft. Die wichtigste ist: alle Hersteller müssen sich nun bei der Stiftung EAR registriert haben, welche nun exklusiv zuständig ist (und nicht mehr das alte UBA-Melde­register). Außerdem müssen auch die Batterie­systeme jetzt von der Stiftung EAR eine neue Genehmigung beantragt haben.

Die bisherige Anzeige­pflicht im BattG-Melderegister des Umwelt­bundesamtes (UBA) wurde mit Inkraft­treten des BattG2 am 1. Januar 2021 durch eine Registrierungs­pflicht im Register der Stiftung EAR ersetzt. Neu in den deutschen Markt eintretende Hersteller (=Erstinverkehr­bringer) von Geräte-, Fahrzeug- und Industrie­batterien sowie Batterie-Eigenrücknahme­systeme müssen sich seit 1. Januar 2021 von der Stiftung EAR registrieren lassen.